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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mountainbikeschule 2-CYCLE

§ 1 Vertragsschluss

Für Verträge mit der Mountainbikeschule 2-cycle gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Anmeldung eines Teilnehmers stellt ein verbindliches Angebot an 2-cycle zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Anmeldung bedarf keiner bestimmten Form. Sie kann mündlich, fernmündlich (telefonisch), via E-Mail, per Fax etc. erfolgen. Ein Vertrag kommt durch die Annahme von 2-cycle zustande. Die Annahme ist spätestens durch Übermittlung der Annahmebestätigung bewirkt. Auch diese bedarf keiner besonderen Form und kann ebenso mündlich, fernmündlich (telefonisch), via E-Mail, per Fax etc. erfolgen

§ 2 Leistungsumfang/Zusicherung des Kursteilnehmers

Die von 2-cycle zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. 2-cycle verpflichtet sich dem Kunden die Leistungsbeschreibung bzw. die gebuchte Dienstleistung (Kurs)nach Zustandekommen des Vertrages unmittelbar zu übermitteln

Soweit der Teilnehmer Leistungen wünscht, die über die oben genannten Leistungen hinausgehen oder diese verändern, so ist hierfür eine schriftliche Bestätigung durch 2-cycle erforderlich.

Fahrräder und sonstige Ausrüstung wie Helme, Handschuhe, Protektoren u. a. werden von 2-cycle nicht gestellt und sind keinesfalls im Leistungsumfang enthalten.

Der Kursteilnehmer muss 2-cycle über seine körperliche Leistungsfähigkeit bzw. Einschränkungen aufklären. Er hat Ihn über seine Fähigkeiten und Erfahrungen im Sportbereich aufzuklären. Für die technisch einwandfreie Ausrüstung bzw. Ausstattung hat der Kursteilnehmer selbst zu sorgen, diese ist vor jedem Kurs zu überprüfen. Der Kursteilnehmer hat während des Kurses/der Tour den Anweisungen von 2-cycle uneingeschränkt Folge zu leisten.

Die Teilnahme unter Drogen oder Alkoholeinfluß, berechtigt 2 cycle zum sofortigen Vertragsrücktritt. Dies betrifft auch sämtliches Fehlverhalten auf den Touren und bei den Kursen durch Nichtbeachtung von Regeln, riskantem Fahrverhalten oder Missachtung einer Anweisung von 2-cycle.

Bei Rücktritt wegen Fehlverhaltens hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des vereinbarten Kurspreises.

§ 3 Mindestteilnehmerzahl

Die Mindestteilnehmerzahl für einen Kurs beträgt regelmäßig 4 Teilnehmer. Wird die Mindestteilnehmerzahl bis 7 Tage vor dem Kurs nicht erreicht, so ist 2-cycle berechtigt, den Kurs abzusagen und vom Vertrag zurückzutreten. Der Kursteilnehmer erhält in diesem Fall den bereits entrichteten Betrag zurückerstattet. Ersatzansprüche die über die Rückerstattung des bezahlten Betrages hinausgehen, hat der Kursteilnehmer jedoch nicht. 2 cycle verpflichtet sich, den Kursteilnehmer unverzüglich über den abgesagten Kurs zu informieren.

§ 4 Preise und Zahlung

Es gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Liegen zwischen Vertragsschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Leistungstermin mehr als 4 Monate, so gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise. Übersteigen Letztere die ursprünglich Vereinbarten um mehr als 10%, so kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten.

Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer mit ein.

Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten.

Der volle Preis ist mit Vertragsschluss, spätestens aber zwei Wochen vor der vertraglich vereinbarten Leistung zur Zahlung fällig.

2-cycle ist berechtigt, einem Teilnehmer die Teilnahme an einem Kurs zu verweigern, solange noch nicht der gesamte Preis entrichtet wurde. 2-cycle behält sich vor, abhängig vom Aufwand eine Stornogebühr von bis zu 50% des vereinbarten Preises einzubehalten.

§ 5 Rücktritt

Der Kursteilnehmer ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Er hat den Rücktritt schriftlich gegenüber 2-cycle anzuzeigen. Bei Rücktritt des Vertrages durch den Kunden bzw. durch den Nichtantritt der Veranstaltung kann der 2-cycle Ersatzansprüche für bereits getroffene Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen.

  • Die Berechnung des Ersatzanspruches (Rücktrittspauschale) enthält Aufwendungen sowie auch mögliche anderweitige Verwendungen der Leistungen.
  • Die Rücktrittspauschale (pro Person) errechnet sich wie folgt:
  • Bei Rücktritt von bis zu 30 Tagen vor dem Kursbeginn wird keine Rücktrittspauschale berechnet.
  • •vom 29. bis 18. Tag vor Beginn beträgt die Rücktrittspauschale 20 % des vereinbarten Kurspreises
  • •vom 17. bis 10. Tag vor Beginn beträgt die Rücktrittspauschale 50 % des vereinbarten Kurspreises
  • •vom 9. bis 6. Tag vor Beginn beträgt die Rücktrittspauschale 75 % des vereinbarten Kurspreises
  • •vom 5. bis zum vorletzten Tag beträgt die Rücktrittspauschale 90 % des vereinbarten Kurspreises;
  • Rücktrittsgebühren werden auch bei nicht rechtzeitigem Erscheinen am Veranstaltungsort fällig.
  • Sofern der Kursteilnehmer nicht schriftlich zurücktritt und dennoch am Kurs nicht teilnimmt, ist der gesamte vereinbarte Kurspreis zu bezahlen.

§ 6 Ausfall wegen höherer Gewalt

Sofern die sichere Durchführung des Kurses aufgrund höherer Gewalt (bspw. Eis, Schnee, extreme Kälte, Gewitter, Unbefahrbarkeit der Wege) nicht möglich ist und abgesagt werden muss, so verpflichtet sich 2-cycle dazu, einen Ersatztermin anzubieten. Sollte der Kunde daran nicht teilnehmen können, so erhält er ohne Abzug den vollen Preis zurück erstattet. 2-cycle obliegt die Einschätzung, ob der Kurs durchfürbar ist.

§ 7 Haftung

Für Schäden die der Teilnehmer einer dritten Person, sich selbst, oder seinem Gerät zufügt, haftet die 2-cycle nicht

Soweit Schäden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden, gelten folgende Bedingungen:

Schadensersatzansprüche gegen 2-cycle aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.

Werden Fremdleistungen in Anspruch genommen wie z.B. Beförderungen durch Bahnen, Shuttel oder Lifte, haftet die Mountainbikeschule nicht für Schäden die durch diese entstehen. Verantwortlich sind die Unternehmen bzw. Betreiber.

§ 8 Mitteilungen

Der Teilnehmer ist damit einverstanden, in Zukunft regelmäßig per E-Mail von 2-cycle über weitere Kurse u. ä. per Newsletter informiert zu werden.

Der Teilnehmer kann diese Ermächtigung an 2-cycle jederzeit widerrufen.

§ 9 Salvatorische Klausel, Gerichtsstand

Sollte eine Klausel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der anderen Klauseln.

Soweit zulässig ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten Freiburg im Breisgau.

Stand: März 2014

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